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AKTUELLES

KODEX AMBULANTE WEITERBILDUNG

Deutscher Hausärzteverband e.V.

Die Arztpraxis Dr. Ostendorf hat sich dem KODEX für die freiwillige Selbstverpflichtung zur Einhaltung von Qualitätsstandards für weiterbildende Praxen im ambulanten hausärztlichen Bereich (QahB) unterworfen.

Um die allgemeinmedizinische Weiterbildung im ambulanten Bereich stärker zu strukturieren, hat der Deutsche Hausärzteverband mit dem „Kodex für die freiwilligen Selbstverpflichtung zur Einhaltung von Qualitätsstandards für weiterbildende Praxen im ambulanten hausärztlichen Bereich (QahB)“ einen bundeseinheitlichen Kriterienkatalog erstellt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Attraktivität der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin zu erhöhen.

HAUTKREBS-SCREENING

Hautkrebs-Früherkennung – Die meisten Flecken sind harmlos!

Haut-Check

Dabei geht es darum, frühzeitig zu entdecken, ob ein Patient eine der folgenden Krebserkrankungen hat:

  • Malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs),
  • Basalzellkarzinom,
  • Spinozelluläres Karzinom.

Alle zwei Jahre kann diese Untersuchung wiederholt werden. Viele Krankenkassen bieten die Untersuchung auch öfter und bereits für jüngere Patienten an.

Das wird gemacht:

Die Untersuchung wird von speziell dafür geschulten Hausärzten durchgeführt. Sie startet mit einem Gespräch – der sogenannten Anamnese. Der Arzt befragt Sie zum Beispiel dazu, ob bei Ihnen oder in Ihrer Familie schon einmal eine Hautkrebserkrankung aufgetreten ist. Er erkundigt sich, ob Ihnen in letzter Zeit eine Veränderung an Ihrer Haut aufgefallen ist.

Danach untersucht der Arzt Ihre Haut von Kopf bis Fuß. Dazu ist es nötig, dass Sie sich nach und nach ganz entkleiden. Da auch die Kopfhaut, das Gesicht und die Nägel genau betrachtet werden, sollten Sie am Untersuchungstag auf Make-up und Nagellack verzichten und keine aufwändige Frisur tragen (kein Gel oder Haarspray, keine Zopffrisuren). Die Verwendung eines Auflichtmikroskops – das ist eine spezielle beleuchtete Lupe – ist nicht Bestandteil der Hautkrebs- Früherkennungsuntersuchung und wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt.

Der Hautkrebs-Check geht schnell und ist unkompliziert.

Einfach einen Termin bei uns zur Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung vereinbaren.

Hautkrebs vorbeugen

Ein bedeutender Risikofaktor für Hautkrebs ist zu viel und zu starke UV-Strahlung durch Sonne und Solarien. Ein Risiko, das sich vermeiden lässt:

  • Schützen Sie Ihre Haut durch Kleidung und Kopfbedeckung.
  • Verwenden Sie Sonnencreme mit UV-A- und UV-B-Filter mit hohen Lichtschutzfaktor.
  • Cremen Sie regelmäßig nach.
  • Meiden Sie die intensive Mittagssonne zwischen 11.00 und 15.00 Uhr.
  • Setzen Sie Kleinkinder niemals direkt der Sonne aus, da ihre Haut besonders empfindlich ist.
  • Untersuchen Sie einmal im Monat selbst Ihre Haut und achten Sie dabei auf Veränderungen.

ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST 116 117

Logo: Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes. Im Vordergrund groß die Nummer: 116 117

Unter dieser Nummer erreichen Sie seit April 2012 den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen

Krankheiten kennen keine Sprechzeiten: Starke Bauchschmerzen über die Feiertage oder unerwartet hohes Fieber am Wochenende – es gibt viele Gründe, die einen Arzt erforderlich machen, wenn die Praxen gerade geschlossen sind.

Unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117 erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Überall in Deutschland sind niedergelassene Ärzte im Einsatz, die Patienten in dringenden medizinischen Fällen ambulant behandeln – auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen.

Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist kostenlos – egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen.

Deutschland ist das erste Land der EU, welches diese einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst eingeführt hat.

DIENSTZEITEN?

Der Bereitschaftsdienst in Sachsen ist zu den folgenden Zeiten erreichbar:

Montag, Dienstag und Donnerstag: 
von 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr des Folgetages

Mittwoch:
von 14:00 Uhr bis 7:00 Uhr des Folgetages

Freitag, Samstag und Sonntag: 
durchgängig von Freitag 14:00 Uhr bis Montag 7:00 Uhr

Zudem steht Ihnen der ärztliche Bereitschaftsdienst an Feiertagen, Brückentagen sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig zur Verfügung.

Weiter Information finden Sie auch auf der Internetpräsentation der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (www.kvsachsen.de).

WANN RUFEN SIE DIE 116 117 ?

Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Er ist in einigen Regionen Deutschlands auch als ärztlicher Notdienst oder Notfalldienst bekannt.

Der Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst, der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet. Bei Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.

Bei akuten Problemen mit den Zähnen kontaktieren Sie bitte den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst in Ihrer Region.

WIE FUNKTIONIERT DIE 116 117?

So funktioniert die neue Bereitschaftsdienstnummer:

Patienten, die außerhalb der Praxissprechzeiten auf ambulante ärztliche Hilfe angewiesen sind und nicht wissen, wo sich die nächste Bereitschaftsdienstpraxis befindet, wählen die 116 117. Ihr Anruf wird an den ärztlichen Bereitschaftsdienst in ihrer Nähe weitergeleitet. Ist eine automatische Weiterleitung nicht möglich, übernimmt ein Service-Center die Vermittlung. In Sachsen erfolgt die Weiterleitung an die regionale Vermittlungsstelle, die einen Kontakt zum Dienst habenden Arzt vermittelt.

Für die optimale Vermittlung bei Ihrem Anruf sollen Sie auch folgende Angaben bereithalen:

  • Name und Vorname
  • Ort, PLZ
  • Straße, Hausnummer
  • ggf. zusätzliche Beschreibung für eine bessere Orientierung
  • Telefonnummer (ggf.

ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSKARTE

Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte

Gesundheitskarte mit Foto wird Standard.

Liebe Patientin, lieber Patient,

die „alte“ Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild wird endgültig abgelöst: Ab 1. Januar 2015 können gesetzlich krankenversicherte Patienten nur noch mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) den Arzt, Psychotherapeuten oder Zahnarzt aufsuchen.

Die alten Chipkarten sind dann ungültig.

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