Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte

Gesundheitskarte mit Foto wird Standard.

Liebe Patientin, lieber Patient,

die „alte“ Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild wird endgültig abgelöst: Ab 1. Januar 2015 können gesetzlich krankenversicherte Patienten nur noch mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) den Arzt, Psychotherapeuten oder Zahnarzt aufsuchen.

Die alten Chipkarten sind dann ungültig.

Ärzte können alte Karten nicht mehr einlesen.

Die meisten Patienten, die gesetzlich krankenversichert sind, verfügen bereits über eine elektronische Gesundheitskarte. Patienten, die noch keine haben, sollten sich schnellstmöglich an ihre Krankenkasse wenden. Denn Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte dürfen die alten Chipkarten nur noch bis zum 31. Dezember 2014 akzeptieren.

Die alten Versichertenkarten gelten ab 1. Januar 2015 nicht mehr, egal, welches Gültigkeitsdatum aufgedruckt ist.

Hinweis: Privat krankenversicherte Patienten und Versicherte sogenannter „sonstiger Kostenträger“ (z. B. Polizei) erhalten keine eGK und können weiterhin mit der alten Karte zum Arzt gehen.

Ohne elektronische Gesundheitskarte: Privatrechnung

Patienten, die ab 1. Januar 2015 in der Praxis keine elektronische Gesundheitskarte vorlegen, müssen die Behandlung privat bezahlen. Sie haben zehn Tage Zeit, eine gültige Karte oder einen sonstigen Versichertennachweis in der Praxis nachzureichen.

Ansonsten ist der Arzt oder der Psychotherapeut verpflichtet, eine Privatrechnung auszustellen. Auch beispielsweise Medikamente oder eine Physiotherapie müssen Patienten privat bezahlen, wenn sie keine eGK haben.

Sie haben noch keine elektronische Gesundheitskarte erhalten? – Bitte setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

Ihr Praxisteam der Arztpraxis Dr. Ostendorf