Das elektronische Rezept ersetzt das rosa Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Gesetzlich Krankenversicherte können es einfach durch Einlesen der Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen.
Neue Regeln für die Rezeptbestellung – E-Rezept!
Liebe Patient:innen,
im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Umstellung auf das E-Rezept (elektronisches Rezept) müssen wir den Ablauf der Rezeptbestellung anpassen. Das Ihnen altbekannte rosa Papierrezept (ausgenommen Privat-, Betäubungsmittel-, Heilmittelrezepte) wird durch das E-Rezept ersetzt.
Voraussetzungen für die Ausstellung ist, dass Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorher einmal im Quartal in der Arztpraxis eingelesen wurde.
Ein Quartal beginnt am 1. Januar / 1. April / 1. Juli / 1. Oktober. Bitte dann immer wieder die Versichertenkarte neu vorlegen!
Das Einlösen des E-Rezeptes erfolgt am einfachsten durch Einstecken der elektronische Gesundheitskarte (eGK) in das Kartenlesegerät Ihrer Apotheke.
Das E-Rezept wird dabei nicht auf der Gesundheitskarte gespeichert. Die Karte wird nur verwendet, um die Verordnung der jeweils richtigen Person zuzuordnen.
Ihr Team der Arztpraxis Dr. Ostendorf / Dr. Neumann
Weitere Information zum E-Rezept finden Sie hier:
gesund.bund.de
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Gesundheit FAQ
Gematik Infoseite zum eRezept für Versicherte