Was ist Hausarztzentrierte Versorgung (HZV)?

Im Hausarztprogramm, auch Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) genannt, wählen Patienten ihren Hausarzt als ersten Ansprechpartner in allen Fragen zu ihrer Gesundheit.

Das Hausarztprogramm wurde eingeführt, um Patienten eine bessere und umfassendere medizinische Versorgung anzubieten. Heute ist das Hausarztprogramm fester Bestandteil des Gesundheitswesens.

Mit ihrer Teilnahme entscheiden sich Patienten für ein Jahr immer zuerst ihren Hausarzt aufzusuchen, der dann bei Bedarf die Behandlung mit anderen Ärzten, Kliniken und Physiotherapeuten koordiniert. Dadurch kann er alle Befunde in seiner Praxis sammeln und behält leichter den Überblick z.B. über die verschriebenen Medikamente.

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Bei allen Problemen gesundheitlicher Art konsultieren Sie zunächst Ihre Hausarztpraxis. Dort wird gemeinsam mit Ihnen entschieden ob und ggf. welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Der Hausarzt koordiniert alle erforderlichen Untersuchungen und Befunde. Bei ihm laufen die Fäden zusammen. Er legt die notwendige Medikation fest und bespricht diese mit Ihnen.

Das Hausarztprogramm ist insbesondere für Sie interessant, wenn Sie häufiger ärztliche Behandlung benötigen. Seine Lotsenfunktion für Sie kann Ihr Hausarzt nur mit Ihrer Hilfe wahrnehmen. Ihre Teilnahme an diesem Hausarztprogramm ist freiwillig.

Folgendes bitten wir Sie dabei zu beachten:

  • Sie wählen verbindlich für mindestens ein Jahr Ihren Hausarzt
  • Der Hausarzt ist Ihr erster Ansprechpartner für alle medizinischen Fragen.
  • Fachärzte dürfen nur auf Überweisung des gewählten Hausarztes in Anspruch genommen werden. Ausnahmen: im Notfall sowie Gynäkologen, Augenärzte und Kinderärzte sowie ärztliche Notfalldienste.
  • Im Vertretungsfall (Urlaub oder Krankheit Ihres Hausarztes) suchen Sie den von Ihrem Hausarzt benannten HzV Vertretungsarzt auf.

Die teilnehmenden Hausärzte müssen eine hohe Qualität, die über das normale Maß hinausgeht, in der Versorgung nachweisen, die Ihnen als Patient zugute kommt. Dies zahlt sich in jedem Falle für Sie aus. Daneben werden durch die Verträge gezielt die Bereiche gestärkt, die Ihre dauerhafte langfristige hausärztliche Betreuung betreffen. Auch die Vorsorgeleistungen werden in der HzV verbessert.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Qualitätsgesicherte hausärztliche Versorgung
  • Behandlung nach medizinischen Leitlinien auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand
  • Sprechstunden täglich von Mo bis Fr mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage
  • Begrenzung der Wartezeit auf möglichst maximal 30 Minuten bei vorheriger Anmeldung
  • Koordinierungsleistung für den gesamten Behandlungsablauf durch Ihren Hausarzt
  • Enge Verzahnung des behandelnden Hausarztes mit den übrigen Leistungserbringern und der Krankenkasse zur Optimierung Ihrer Versorgung.

Die Teilnahme am Hausarztprogramm ist kostenlos.

Überweisungen zu augenärztlichen, frauenärztlichen oder kinderärztlichen Untersuchungen sind nicht erforderlich, grundsätzlich aber dennoch sehr sinnvoll. Im Notfall können Sie wie bisher andere Ärzte ohne Überweisung aufsuchen. Überweisungen sind wichtig, um alle Befunde beim Hausarzt zusammenzuführen und die Behandlung zu lenken.

Bitte melden Sie sich an der Anmeldung unserer Praxis. Die Mitarbeiterinnen werden Ihnen gerne bei allen Fragen behilflich sein. Falls Sie Fragen an die Ärzte der Praxis zur HzV haben: bitte sprechen Sie uns an. Gerne können Sie die Einschreibe unterlagen für die HzV mit nach Hause nehmen und in aller Ruhe durchlesen.

Ihre Einschreibeunterlagen werden wir an die Krankenkasse weiterleiten. Dort erfolgt eine Prüfung, ob Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, und Sie erhalten eine Bestätigung. Die notwendigen Behandlungen in der Hausarztpraxis laufen selbstverständlich unverändert weiter.

Frühestens  zum  Ablauf  des  HzV-Teilnahmejahres kann die Teilnahme am Hausarztprogramm „Hausarztzentrierte Versorgung“ ohne Angabe von Gründen mit der in der Satzung der Krankenkasse angegebenen Frist vor Ablauf schriftlich bei der Krankenkassegekündigt werden. Ein Hausarztwechsel ist frühestens nach Ablauf eines HzV-Teilnahmejahres möglich. In besonderen Fällen können Sie auch vor Ablauf des HzV-Teilnahmejahres den Hausarzt innerhalb des Hausarztprogramms wechseln, z.B. wenn der bisherige Hausarzt nicht mehr am Hausarztprogramm teilnimmt, er umzieht und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist, Sie umziehen und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist, das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist. Einen Wechsel des Hausarztes müssen Sie der Krankenkasse schriftlich mitteilen.

Die Krankenkasse kann Ihnen gegenüber die Teilnahme am Hausarztprogramm „Hausarztzentrierte Versorgung“ kündigen, wenn Sie wiederholt gegen die HzV-Teilnahmebedingungen nach ihrer Satzung und Ihrer Teilnahmeerklärung verstoßen (z. B. wiederholte Inanspruchnahme von Fachärzten außer Augenarzt/Gynäkologe ohne Überweisung Ihres gewählten Hausarztes).